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In Anerkennung des Werts von Vielfalt in der Gesellschaft und am Arbeitsplatz ist das EZMW bestrebt, die
Prinzipien der Chancengleichheit zu beachten und Personal zu beschäftigen, das sowohl den internationalen
Charakter des Zentrums als auch die Verschiedenheit der in Frage kommenden Arbeitskräfte widerspiegelt.
Das EZMW verpflichtet sich, jedermann gerecht zu behandeln, so dass niemand wegen Bedingungen oder
Anforderungen benachteiligt wird, von denen nicht nachgewiesen werden kann, dass sie aus objektiven
Gründen unbedingt notwendig sind. Von derartigen Gründen abgesehen darf keiner der Stellenbewerber oder
Angestellten unter Berufung auf z.B. die folgenden Kriterien bevorzugt oder benachteiligt werden:
- Ethnische Herkunft und Hautfarbe
- Staatsangehörigkeit (unter Berücksichtigung von Artikel 4.7 des Personalstatuts)
- Alter
- Geschlecht
- Sexuelle Ausrichtung
- Familienstand
- Behinderung
- Religion oder Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft
- Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft und politische Tätigkeiten
Das EZMW unterstützt alle Personalmitglieder dabei, ihre Fähigkeiten und Begabungen bestmöglich zu
nutzen. Es fördert die Weiterentwicklung ihrer Fähigkeiten und Kenntnisse zur Anwendung in ihrer Arbeit
und gewährt allen Personalmitgliedern gleichen Zugang zu Fortbildungsmaßnahmen, die für ihre derzeitige
Arbeit und deren mögliche Weiterentwicklung angemessen sind.
Das EZMW verpflichtet sich, ein berufliches Umfeld zu schaffen, in dem die Personalmitglieder nicht
belästig werden, sondern sich sicher fühlen und sich gegenseitig mit Achtung und Respekt behandeln.
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