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Beschäftigungsbedingungen und Sozialleistungen für Personalmitglieder des EZMW

 
 

 

Vertragsdauer

Verträge sind normalerweise befristet mit einer Vertragsdauer von bis zu 4 Jahren und können erneuert werden.

Einrichtungszulage

Personalmitglieder, deren ständiger Wohnsitz zum Zeitpunkt ihrer Arbeitsaufnahme mehr als 100 km von ihrem Dienstort entfernt lag und die zur Arbeitsaufnahme ihren ständigen Wohnsitz verlegen, erhalten eine Einrichtungszulage in Höhe eines monatlichen Grundgehalts. Personalmitglieder ohne oder mit nur einem unterhaltsberechtigten Kind, die zum Bezug der Haushaltszulage berechtigt sind, erhalten eine weitere Zahlung in Höhe eines halben monatlichen Grundgehalts. Für Personalmitglieder mit zwei oder mehr unterhaltsberechtigten Kindern, die Anspruch auf Haushaltszulage haben, erhöht sich diese Zahlung auf ein monatliches Grundgehalt.

Besoldung

Die Besoldung besteht aus einem Grundgehalt, das von der Besoldungsgruppe und der Dienstaltersstufe des Personalmitglieds abhängt. Die Besoldung der EZMW-Personalmitglieder richtet sich nach Gehaltstabellen mit schrittweisen Erhöhungen innerhalb der Dienstgrade A, L, B & C; die höchste Besoldungsgruppe ist A7 und die niedrigste C1. Zusätzlich zum Grundgehalt werden die folgenden Leistungen gewährt, falls das Personalmitglied die dafür erforderlichen Bedingungen erfüllt:

  • Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder: 237,44 GBP pro Kind
  • Auslandszulage: 14 % oder 18 % des Grundgehalts, je nach Familiensituation
  • Erziehungszulage
  • Haushaltszulage: 6 % des Grundgehalts
  • Mietzulage: nur für einige Besoldungsgruppen und bei Erfüllung bestimmter Bedingungen

Die Auslandszulage wird immer in Abhängigkeit von der ersten Dienstaltersstufe der Besoldungsgruppe berechnet, in die das Personalmitglied eingestellt oder befördert wurde. Nach 10 Dienstjahren wird sie jährlich um einen Prozentpunkt verringert, bis sie 11 % bzw. 15 % erreicht; in der Folgezeit bleibt sie unverändert.

Einkommenssteuer

Die vom EZMW erhaltenen Einkünfte sind von der nationalen Einkommenssteuer befreit.

Ausgaben für Vorschulerziehung

Als Beitrag zu den stetig steigenden Ausgaben für Vorschulerziehung zahlt das EZMW sowohl expatriierten als auch lokal beschäftigten Personalmitgliedern monatlich einen Pauschalbetrag, der die Zulage für unterhaltberechtigte Kinder nicht überschreiten darf (derzeit 237,44 GBP pro Monat). Dieser Beitrag zu den Ausgaben für die Vorschulerziehung wird nur bis zur Einschulung des Kindes gezahlt.

Krankenzusatzversicherung

Alle Personalmitglieder und ihre unterhaltsberechtigten Familienmitglieder müssen zur Krankenzusatzversicherung des EZMW beitragen. Die im Rahmen dieser Versicherung erhältlichen Leistungen ergänzen die Leistungen der staatlichen Krankenversicherungssysteme in den jeweiligen Ländern. Personalmitglieder müssen 1/3 der Versicherungsprämie (3,72 % des Grundgehalts plus maßgeblicher Zulagen) tragen.

Ruhegehaltsregelung

Personalmitglieder gehören der Ruhegehaltsregelung des EZMW an und müssen hierfür einen Personalbeitrag in Höhe von derzeit 10,8 % des monatlichen Grundgehalts entrichten. Ein Personalmitglied hat im Alter von 60 Jahren Anspruch auf ein Ruhegehalt, falls es zehn oder mehr Dienstjahre in der Organisation geleistet hat. Bei weniger als zehn Dienstjahren wird beim Ausscheiden eine Übergangsentschädigung gezahlt. Bei Vollinvalidität wird unabhängig von der Zahl der Dienstjahre eine Invalidenrente gezahlt. Nach dem Tod eines Personalmitglieds haben unterhaltsberechtigte Hinterbliebene und Waisen Anspruch auf Hinterbliebenen- bzw. Waisenrente.

Jahresurlaub

Personalmitglieder haben Anspruch auf 2,5 Arbeitstage bezahlten Jahresurlaub für jeden abgeleisteten Arbeitsmonat, d.h. auf 30 Urlaubstage pro Jahr. Zusätzlich zum Jahresurlaub haben Personalmitglieder des EZMW ebenfalls Anspruch auf 10,5 öffentliche Feiertage.

Heimaturlaub

Personalmitglieder, die eine Auslandszulage erhalten, haben zusätzlich zum Jahresurlaub alle zwei Jahre einmal Anspruch auf acht Arbeitstage Heimaturlaub. Die Reisekosten für das Personalmitglied und unterhaltsberechtigte Familienmitglieder werden vom EZMW bezahlt.

Schwangerschaftsurlaub

Der Schwangerschaftsurlaub beträgt 20 Wochen bei voller Bezahlung.

Krankheitsurlaub

Das EZMW gewährt Krankheitsurlaub bei vollem Gehalt von bis zu neun Monaten, dieser kann um weitere drei Monate bei reduzierter Bezahlung verlängert werden.

Arbeitszeit

Die normale Arbeitswoche erstreckt sich von Montag bis einschließlich Freitag und hat insgesamt 40 Stunden.

Dienstort des EZMW

Das EZMW befindet sich in Reading, Berkshire.

 


Zuletzt aktualisiert am 11. Januari 2012



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